Häufig gestellte Fragen
Praxisbesuch & FAQ
Rund um die Praxis
Hier finden Sie wichtige Hinweise für den Besuch in unserer Praxis.
Anmeldung in unserer Praxis
Wenn Sie zum Termin kommen, melden Sie sich bitte unbedingt an unserer Anmeldung an, damit wir Sie in unserem System erfassen und die Reihenfolge der Termine korrekt einhalten können. So vermeiden wir, dass Sie im Wartezimmer übersehen werden oder dass unklar ist, welcher Patient bereits wartet.
Erstbesuch in unserer Praxis
Wenn Sie zum ersten Mal mit Ihrem Tier in unsere Praxis kommen, bitten wir Sie, alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihrem Tier bereitzustellen. Diese Informationen helfen uns, Ihren Besuch optimal vorzubereiten und eine reibungslose Behandlung zu gewährleisten.
Sie können unser Anmeldeformular bequem direkt vor Ort ausfüllen oder es bereits im Vorfeld über unsere Website herunterladen und ausfüllen.
Bezahlmöglichkeiten
Damit wir Ihre Behandlung in unserer Praxis möglichst reibungslos und effizient abwickeln können, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Zahlungsmodalitäten:
- Barzahlung: Wir bitten Sie, die Behandlungskosten vorzugsweise direkt in bar zu begleichen.
- Keine Kartenzahlung möglich: Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Zahlung mit EC- oder Kreditkarte möglich ist.
- Rechnung / Überweisung: Alternativ stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung aus, die Sie im Anschluss per Überweisung begleichen können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wartezeiten & Notfälle
Trotz guter Terminplanung kann es gelegentlich zu Wartezeiten kommen, insbesondere wenn akute Fälle kurzfristig versorgt werden müssen. Notfälle haben selbstverständlich Vorrang. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte nehmen Sie Termine pünktlich wahr und melden Sie sich bei Ihrer Ankunft an der Anmeldung.
Kosten & Transparenz – neue GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)
Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen in Deutschland richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnung tierärztlicher Leistungen.
Was ist die neue GOT?
Die GOT wurde aktualisiert, um moderne tiermedizinische Standards, den gestiegenen Aufwand in der Behandlung sowie höhere Kosten für Personal, Material und Technik zu berücksichtigen.
- Tierärztliche Leistungen sind gesetzlich geregelt
- Preise sind nicht frei festlegbar
- Die Abrechnung erfolgt innerhalb eines festen Gebührenrahmens
Wie werden die Kosten berechnet?
Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der Behandlung, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und Situation des Patienten. In der Regel erfolgt die Abrechnung zwischen dem einfachen und dreifachen Gebührensatz. Im Notdienst können zusätzliche Gebühren und höhere Sätze anfallen.
Rund um Ihr Tier
Impfungen für Kleintiere
Impfungen schützen Ihr Tier zuverlässig vor verschiedenen ansteckenden und teils schwer verlaufenden Erkrankungen.
Kaninchen
- Myxomatose: Eine durch Viren übertragene, oft tödlich verlaufende Erkrankung.
- RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease / Chinaseuche): Eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die innere Blutungen verursachen kann.
Katzen
- Katzenschnupfen-Komplex: Atemwegsinfektionen mit Niesen, Augen- und Nasenausfluss sowie Fieber.
- Katzenseuche: Schwere, oft lebensbedrohliche Viruserkrankung mit Durchfall, Erbrechen und Abwehrschwäche.
- Tollwut: Tödliche Virusinfektion, die auch auf den Menschen übertragbar ist.
- FIV: Schwächung des Immunsystems, wodurch betroffene Tiere anfälliger für Infektionen werden.
- FeLV / Leukose: Viruserkrankung, die Immunsystem, Blutbildung und Tumorrisiko beeinflussen kann.
Hunde
- Staupe: Schwere Virusinfektion mit Atemwegs-, Magen-Darm- und neurologischen Symptomen.
- Parvovirose: Hoch ansteckende Darminfektion, besonders gefährlich für Welpen.
- HCC: Virusbedingte Leberentzündung.
- Leptospirose: Bakterielle Infektion, die Leber und Nieren schädigen kann und auch für Menschen relevant ist.
- Zwingerhusten: Ansteckende Atemwegserkrankung mit starkem Husten.
- Tollwut: Tödliche Virusinfektion, die auch auf den Menschen übertragbar ist.
Reisebestimmungen für Urlaubsreisen mit Ihrem Tier
Wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland reisen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren. Diese können je nach Land unterschiedlich sein und sich kurzfristig ändern.
Innerhalb der EU
- EU-Heimtierausweis erforderlich
- Gültige Tollwutimpfung, mindestens 21 Tage alt nach Erstimpfung
- Mikrochip-Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation
- Eintragung aller Impfungen im Heimtierausweis
Sonderregelungen einzelner Länder
- Entwurmung gegen Bandwürmer, z. B. bei Einreise nach Irland, Finnland, Malta oder Norwegen
- Mindestalter des Tieres, oft 12-15 Wochen plus Wartezeit nach Tollwutimpfung
Reisen außerhalb der EU
- Gesundheitszeugnisse durch den Tierarzt
- Eventuell Titerbestimmungen
- Einfuhrgenehmigungen des Ziellandes
- Teilweise Quarantänebestimmungen
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Reiseantritt, da einige Untersuchungen und Fristen mehrere Wochen Vorlauf benötigen.
EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis dient als offizielles Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union. Für die Ausstellung benötigen wir unter anderem die Mikrochip-/Transpondernummer und eine gültige Tollwutimpfung.
Die Ausstellung ist mit erhöhtem schriftlichen Aufwand verbunden. Bitte lassen Sie uns die erforderlichen Informationen idealerweise vorab zukommen. Falls das nicht möglich ist, kann die sofortige Mitnahme des Ausweises unter Umständen nicht gewährleistet werden.
Arzneimittelrecht
Der Umgang mit Tierarzneimitteln unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Tier und Mensch sowie der sicheren Anwendung von Medikamenten.
Abgabe von Arzneimitteln
- Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach tierärztlicher Untersuchung oder auf Basis einer gültigen tierärztlichen Verordnung abgegeben werden.
- Eine Abgabe ohne medizinische Indikation oder ohne bestehende Verordnung ist gesetzlich nicht zulässig.
- Medikamente dürfen ausschließlich für den jeweiligen Patienten bestimmt abgegeben werden.
Rücknahme von Arzneimitteln
Eine Rücknahme bereits abgegebener Medikamente ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, da Lagerung, Transport und korrekte Anwendung nach Verlassen der Praxis nicht mehr kontrolliert werden können.
Fütterungsempfehlungen
Bitte beachten Sie, dass die auf Futtersäcken angegebenen Fütterungsempfehlungen in der Regel vom Endgewicht beziehungsweise Sollgewicht des Hundes ausgehen und nicht vom aktuellen Ist-Zustand.
Die tatsächliche Futtermenge sollte immer individuell angepasst werden und berücksichtigt Idealgewicht, Aktivitätslevel, Alter, Gesundheitszustand, Futterart und Energiedichte. Gerne beraten wir Sie persönlich zur passenden Fütterung Ihres Tieres.
Fundtier – was tun?
Wenn Sie ein Fundtier entdecken, sichern Sie das Tier nur, wenn dies gefahrlos möglich ist, und informieren Sie bitte die zuständige Gemeinde, das Ordnungsamt oder die Polizei. Bei verletzten Tieren sollte zusätzlich tierärztliche Hilfe organisiert werden.
Bitte bringen Sie Fundtiere nach Möglichkeit nicht ohne vorherige telefonische Rücksprache in die Praxis. So können wir klären, welche Versorgung notwendig ist und welche Stelle zuständig ist.
Versicherung für Tiere
Eine Tierkranken- oder OP-Versicherung kann helfen, unerwartete Behandlungskosten besser planbar zu machen. Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt von Tierart, Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang ab.
Wir dürfen keine bestimmte Versicherung empfehlen, beraten Sie aber gerne dazu, welche medizinischen Leistungen für Ihr Tier grundsätzlich relevant sein können.
Wenn ein Tier verstorben ist
Der Verlust eines Tieres ist ein schwerer Moment. Wir begleiten Sie in dieser Situation einfühlsam und besprechen mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
Je nach Wunsch kommen eine Bestattung, eine Einzeleinäscherung oder eine Sammeleinäscherung über entsprechende Partner infrage. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Sie in Ruhe informieren können.
Landwirtschaft & Großtiere
Tierseuchenmonitoring – Pflichten für landwirtschaftliche Betriebe
In Deutschland unterliegen landwirtschaftliche Betriebe einem regelmäßigen Tierseuchenmonitoring, um bestimmte anzeigepflichtige oder bekämpfungspflichtige Tierkrankheiten frühzeitig zu erkennen und Tiergesundheit sowie Lebensmittelsicherheit zu schützen.
Überwacht werden unter anderem
- BHV1: Viruserkrankung der Rinder, Ziel ist die Erhaltung des BHV1-freien Status. Rheinland-Pfalz ist weiterhin offiziell BHV1-frei; ab 2026 wurden die Überwachungsmaßnahmen stärker risikobasiert gestaltet.
- Enzootische Leukose der Rinder: Viruserkrankung des blutbildenden Systems.
- Brucellose: Bakterielle Infektionskrankheit, wichtig auch als Zoonose.
Pflichten der Tierhalter
- regelmäßig an amtlichen Untersuchungsprogrammen teilnehmen
- Proben durch den Hoftierarzt entnehmen lassen
- Tiere korrekt kennzeichnen und Bestandsregister führen
- Auffälligkeiten oder Verdachtsfälle sofort melden
Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Bei Überschreitung kann der BHV1-Status entfallen; das Veterinäramt kann zusätzliche Kontrollen anordnen.